Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die UVP-Prüfung ermittelt, ob ein Vorhaben potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Prüfung richtet sich nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG), je nach Vorhaben erfolgt zunächst eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung, auf deren Basis entschieden wird, ob eine tiefergehende vollumfängliche Prüfung notwendig ist, oder es wird aufgrund des Vorhabens direkt eine vollständige UVP-Prüfung gefordert (vgl. Anlage 1 des UVPG mit Stand vom 08.05.2024).
Folgende Punkte werden erfasst und bewertet:
- Eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt im Untersuchungsgebiet.
- Auswirkungen der Maßnahme auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter.
- Alternativen und Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung