Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist bei Eingriffen in den Naturhaushalt und die Landschaft erforderlich. Er beschreibt:
- Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen
- Eine Bilanzierung der genutzten Flächen, um Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen festzulegen
- Pläne zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die direkt vor Ort oder in der Umgebung des Bauprojekts umgesetzt werden bzw. zu entsprechenden Ersatzmaßnahmen