Büro für Umweltplanung, Gewässermanagement und Fischerei

 

Artenschutzprüfung (ASP)

Die Artenschutzprüfung überprüft, ob ein Vorhaben gegen die Verbote des Artenschutzrechts verstößt. In einem dreistufigen Prüfverfahren wird untersucht:

  • Ob artenschutzrechtliche Verbote gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden.
  • Ob planungsrelevante Tiere durch das Vorhaben in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.
  • Welche Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nötig sind.
  • Ob Ausnahmen vom Verbot möglich sind, falls ein Verstoß nicht vermieden werden kann.
Grünfrosch
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Löffelente
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Prachtlibelle
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